Dipl.-Ing. (FH) Hochbau Torsten Winkler
Sachverständiger für „Schäden an Gebäuden“
Sachverständiger für „Bewertung bebauter u. unbebauter Grundstücke“
Wir ermitteln fristgerecht Beleihungswerte zu Immobilien für finanzwirtschaftliche Zwecke im Auftrag von Banken, Sparkassen oder anderen Kreditinstituten gemäß § 16 Pfandbriefgesetz (PfandBG) nach den Verfahren der Beleihungswertverordnung (BelWertV) unter Berücksichtigung der speziellen Rahmenbedingungen der Kreditinstitute als Grundlage für die Festsetzung der Beleihungsgrenze.
Zur Bewertung bzw. bei einer Wiederbewertung der Immobilie führen wir eine Vor-Ort-Besichtigung mit Besichtigungsprotokoll und Fotodokumentation und Gutachtenerstellung durch. Unsere Beleihungswertgutachten zur Immobilie beinhaltet:
Wir vom Sachverständigenbüro Torsten Winkler aus Radebeul bei Dresden stehen Ihnen gern zur Verfügung.